AGB
Black Cat – Body Arts | Elisabeth Mader
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) von Black Cat – Body Arts | Elisabeth Mader (nachfolgend „Artist”), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde”) mit dem Artist hinsichtlich der vom Artist in seinem Online-Shop dargestellten Waren bzw Leistungen abschließt, weiters beziehen sich die AGB auf die Tätigkeit des Artists zum vertraglich vereinbarten Zweck. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Artist und ihrem Kunden zustande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.
Optionen
Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit des Artists zu einem festen Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.
Festbuchung
Eine Festbuchung stellt eine für den Artist und den Kunden eine verbindliche Auftragserteilung dar. Die Festbuchung erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Artist an den Auftraggeber, die er per Email erhält. Im Falle einer Festbuchung steht dem Artist das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die der Artist nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wurde.
Der Artist kann für die angebotenen Dienstleistungen, stundenweise (Honorar wird extra vereinbart), halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage (8 Stunden) gebucht werden. Es werden daher Dienstleistungs-, Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart. Im Falle der Vereinbarung von Tages- oder Halbtageshonorare werden für Arbeitszeiten, die über den gebuchten Zeitraum hinausgehen, die zusätzlich anfallende Arbeitszeit dementsprechend nach Stunden berechnet.
Fremd- und Nebenkosten
Bei einer Festbuchung im Profibereich hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten wie Materialkosten, Kosten für Styling, Servicegebühren, Reise- bzw. Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes des Artists nach den steuerlichen Vorschriften zu tragen. Nach Absprache werden diese vorab in voller Höhe oder anteilig an den Artist ausbezahlt. Ansonsten ist der Artist nicht verpflichtet, seine Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist der Artist berechtigt, zusätzlich von ihm erbrachte Tätigkeit sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
Anreise
Ist bei Inlandsreisen eine Anreise am Vortag erforderlich oder dauert eine Reise zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb Deutschlands, so werden Reisetage, falls nicht anders abgesprochen, nach zeitlichem Aufwand berechnet. Grundlage ist das Halbtageshonorar.
Gestalterische Auffassung
Der Auftraggeber bzw. ein von ihm Bevollmächtigter ist verpflichtet, während des Shootings/Drehs anwesend zu sein und seine Zustimmung zu der gestalterischen Auffassung des Artists zu geben. Sofern weder der Auftraggeber selbst noch ein Bevollmächtigter bei dem Shooting/Dreh anwesend ist, kann die künstlerische Gestaltung des Werkes nicht zu einem späteren Zeitpunkt vom Auftraggeber abgelehnt werden. In einem solchen Fall ist jede neue Erstellung eines weiteren Werkes gesondert zu honorieren. Mängelrügen an der Leistung des Artists muss der Auftraggeber unverzüglich während der laufenden Produktion und unter genauer Bezeichnung der Mängel geltend machen. Tut er dies nicht, so gilt die Leistung als vereinbarungsgemäß erbracht, soweit es erkennbare Mängel betrifft.
Honorar
Das Honorar des Artists deckt nur die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegten Leistungen und vereinbarten Vertragszwecke ab. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars sowie eventuell entstandener Neben- und Fremdkosten beim Artist ist jegliche Nutzung der vertraglich erbrachten Leistungen des Artists unzulässig. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet der Artist in diesem Falle nicht.
Testshootings / TFP (Time for Print)
Für so genannte Test- oder TFP-Shootings gelten folgende Besonderheiten: Sofern der Artist für ihre Mitwirkung an einem Testshooting (Nutzung nur zur Eigenwerbung aller Beteiligten) kein oder nur ein sehr geringes Honorar erhält, dürfen die im Rahmen des Testshootings bzw. Testdrehs entstandenen Fotografien und Aufnahmen weder ganz, noch teilweise Dritten zur Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung, auch durch Dritte) zu kommerziellen Zwecken, z.B. zur Verwendung von Layouts oder im Rahmen einer Werbekampagne verwertet werden. Leistungen des Artists im Rahmen eines Testshootings dürfen somit ausschließlich zu Testzwecken bzw zur Eigenwerbung aller direkt Beteiligten (Artist, Modell(e), Fotograf) genutzt werden. Werden bezüglich kommerzieller Nutzung im Nachhinein weitere Absprachen getroffen, steht dem Artist ein zusätzliches angemessenes Honorar zu. Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers. Diese Vereinbarungen müssen in einem neuen Vertrag schriftlich festgehalten werden.
Generell gilt, dass bei Testshootings der Artist immer und bei jeder Verwendung der Bilder und Aufnahmen namentlich genannt werden muss. Geschieht dies nicht, kann der Artist darauf hinweisen, werden diese Hinweise ignoriert behält sich der Artist vor die Nutzungserlaubnis der Bilder und Aufnahmen zurückzuziehen. Im Gegenzug wird auch von Seiten des Artists jeder weitere direkt Beteiligte namentlich genannt. Weiters ist je nach Plattform eine entsprechende Verlinkung erwünscht (bspw. Facebook)
Verwendung von Bildmaterial
Der Artist ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, einzufordern und zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch den Artist einverstanden ist/sind. Der Artist behält sich vor für Arbeitsproben/Portfolios/Fotobände oder reine Bildgalerien die namentliche Nennung der Beteiligten zu vernachlässigen um eine optimale Bildpräsentation zu gewähren.
Haftung
Der Artist übernimmt keine Haftung, wenn der Kunde durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt und der Schaden auf dem Kunden gelieferten Information beruht. Der Kunde verpflichtet sich den Artist bei Vertragsabschluss, mind. jedoch 48 Stunden vor Auftragsbeginn über Allergien und Unverträglichkeiten zu informieren. Geschieht dies nicht kann der Artist nicht garantieren die passenden Ersatzmaterialien bereit zu haben und haftet nicht für weitere Schäden, die daraus resultieren.
Der Artist übernimmt keine Haftung für allergische Reaktionen die während einer Behandlung durch die verwendeten Produkte auftreten. Der Artist garantiert ausschließlich dermatologisch getestete Farben und für den Gebrauch am Körper vorgesehenen Materialien zu arbeiten. Allergische Reaktionen sind bei den verwendeten Produkten eher unwahrscheinlich, können aber nie ganz ausgeschlossen werden.
Verjährung
Sämtliche vertraglichen Ansprüche des Auftraggebers gegen den Artist verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt davon bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
Sprache
Für Vertragsschlüsse steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. Der Artist verpflichtet sich lediglich die AGB bei Bedarf auch in englischer Sprache zur Verfügung zu stellen.
Nebenabreden
Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.